Bei uns gilt wie üblich das deutsche Gewährleistungsrecht.
Da wir dir individuell und zufriedenstellend helfen möchten, dein DOVO-Produkt weiterhin genießen zu können, schreibe uns am besten eine Anfrage per Anfrageformular.
Wir schauen dann, inwiefern wir dir unter Berücksichtigung der Gewährleistung, eingeräumter Kulanz oder durch eine Reparatur helfen können.
Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 12 Monaten, in der angenommen wird, dass der Mangel von Anfang an bestanden hat. Danach muss der Verbraucher nachweisen, dass der Mangel von Anfang an bestanden hat.
Nur bei Einsendung des Kaufbeleges behandeln wir Vorgänge als Gewährleistung.
Nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch oder falsche Handhabung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Rost oder Flecken an Carbonstahlprodukten sind produkttypisch und ebenfalls von der Gewährleistung ausgeschlossen.